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JUGENDSCHUTZ

Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open Air Veranstaltung. Ab Mitternacht müssen sie stets in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten sein.
Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Bitte benutzt dafür diese Erziehungsbeauftragung.