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CASHLESS AGB

Cashless AGB

Das bargeldlose Zahlungssystem, das vom Veranstalter bereitgestellt und von Weezevent (https://www.weezevent.com/), 14 rue de l'Est - 21000 Dijon, Frankreich (im Folgenden "RFID-Chip-Aussteller"), vertrieben wird, ist die einzige Zahlungsmethode beim MELT Festival. Der Veranstalter und der Kunde (auch “RFID-Chip-Träger”) einigen sich auf das Folgende:

Der RFID-Chip-Aussteller und der RFID-Chip-Träger schließen beim Kauf des Festivalarmbands (daher "RFID-Chip") einen Vertrag über die Verwendung des RFID-Chips als Zahlungsmittel. Indem der RFID-Chip mit einem Guthaben versehen wird, erklären sich der Veranstalter und der Verbraucher damit einverstanden, ihn unter den folgenden Kriterien als Zahlungsmittel zu verwenden. Der RFID-Chip-Inhaber und die entsprechenden Akzeptanzstellen haben einen separaten Vertrag, wenn sie ihre Dienste in Anspruch nehmen.

Nur bei der Veranstaltung 2023 wird der RFID-Chip verwendet. Der RFID-Chip-Aussteller kann Dritte mit der Erbringung vertraglicher Leistungen beauftragen. Name und E-Mail-Adresse werden auf dem RFID-Chip entsprechend der Verbindung zwischen Veranstalter und Kunde personalisiert. Der RFID-Chip kann nicht weitergegeben werden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für verlorene oder gestohlene RFID-Chips.

An Standorten, die RFID-Chips akzeptieren, können die Kunden bargeldlos bezahlen. Jeder Zahlungsvorgang verringert das Guthaben des RFID-Chips. Der RFID-Chip-Aussteller haftet nicht für die mit dem RFID-Chip bezahlbaren Leistungen der Akzeptanzstellen. Erstattungsleistungen und Kosten für Käufe müssen zeitnah vom Guthaben abgezogen werden.

Kunden autorisieren Zahlungsaufträge durch den Einsatz von RFID-Chips an Akzeptanzstellen. Der Kunde muss eventuelle Probleme mit der Vertragsbeziehung und der Akzeptanz schnell erkennen und lösen. Sie bewirken nicht, dass die RFID-Chip-Gutschrift den bestellten Betrag abbucht. Um Missbrauch zu vermeiden, muss der RFID-Chip-Inhaber sorgfältig damit umgehen. Kunden können Zahlungsaufträge nach der Autorisierung durch die Akzeptanzstelle nicht mehr stornieren.

Der RFID-Chip kann über das Armband aufgeladen oder nachgeladen werden. Er kann vor der Veranstaltung online oder während der Veranstaltungszeiten an bestimmten Stellen im Veranstaltungsort aufgeladen werden. Das Guthaben schränkt die Nutzung des RFID-Chips ein. Der Kreditrahmen der Karte beträgt 250 Euro. Private Guthabenbeträge werden nicht verzinst.

Der RFID-Chip kann ab dem Erhalt bis zum Verfall an den angeschlossenen Akzeptanzstellen zum Bezahlen genutzt werden. Das Restguthaben kann innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung online zurückerstattet werden. Für die Online-Rückerstattung fallen pro Transaktion geringe Kosten an. Aktionsguthaben/Gutscheine sind nicht erstattungsfähig und verfallen nach der Veranstaltung.

Der Kunde trägt die Verantwortung für den Verlust und Missbrauch des RFID-Chips. Die Akzeptanzstellen überprüfen nicht den Besitz des RFID-Chips. Der RFID-Chip-Aussteller erstattet Anzeige bei Straftaten. In bestimmten Situationen können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Es gilt deutsches Recht. Der Sitz des RFID-Chip Herausgebers in Dijon ist der Gerichtsstand des Kunden, wenn dieser keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der RFID-Chip-Träger erhält die Daten nach dem Kauf gemäß der DSGVO. Die Datenschutzbestimmungen des RFID-Chip-Herausgebers werden vom Kunden akzeptiert.