FAQ / Festivalordnung
Änderungen im Programmablauf
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben.
Erste Hilfe
Der Sanitätsdienst erfolgt durch den DRK-Kreisverband Wittenberg e.V. Notfalleinsatzkräfte sind vor Ort über 0172/9037115 oder 03491/465151 (Ansprechpartner: Mario Alt) sowie über 112 erreichbar.
Feuer
Es ist absolut untersagt, offenes Feuer zu entzünden! Die Ordnungskräfte sollten sofort informiert werden, wenn irgendwo ein Feuer ausbricht, selbst wenn es scheinbar schon unter Kontrolle oder gelöscht zu sein scheint!
Fotografieren/ Ton- und Videoaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet - es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.
Fundsachen
Fundsachen können jederzeit bei jedem Ordner oder am Festivalguide-Stand abgegeben werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ende der Veranstaltung im städtischen Fundbüro abgegeben:
Fundbüro Gräfenhainichen
Telefon: 034953/35718
e-Mail: allgemeinezentrale@graefenhainichen.de
Fundbüro Gräfenhainichen
Telefon: 034953/35718
e-Mail: allgemeinezentrale@graefenhainichen.de
Getränkebecher/ Pfand
Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für den ein Pfand erhoben wird.
Gewerbsmäßige Tätigkeit
Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Haftung:
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. Bitte passt auf euer Einlass-Bändchen auf. Bei Verlust des
Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen werden euch während des Festivals Schließfächer zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hier.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Höhere Gewalt
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.
Informationen
Informationen vor Ort findet Ihr an mehreren Stellen. Die Ordnungskräfte stehen Euch jederzeit zur Seite und geben sich Mühe, Euch die entsprechenden Informationen zu geben oder weiterzuhelfen.
Jugendschutz
Wie bei allen Veranstaltungen gilt auch beim Melt! laut Gesetz: Einlass erst ab 18 Jahren, Besucher unter 18 Jahren müssen entweder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder sich von den Erziehungsberechtigten eine Teilnahmeerlaubnis bestätigen lassen! siehe Minderjährige
Ohrstöpsel
Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese gibt es an jedem festivaleigenen Merchandisingstand (nicht an den Ständen mit Bandmerchandising) oder bei den Hilfsdiensten.
Rücksichtnahme/ Hausrecht/ Weisungsrecht
Damit der Festivalbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird bitten wir alle Festivalbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festivalbesucher. Daher liegt das Hausrecht während des gesamten Festivals beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Ordnungsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Speisen/ Getränke/ verbotene Gegenstände
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Ungeöffnete, nicht-alkoholische Getränke in Tetrapaks bis 1,5 Liter pro Person dürfen mitgebracht werden. Das Leitungs-Wasser aus festen Wasserhähnen in den festen sanitären Anlagen ist ohne Bedenken zum Trinken geeignet.
Auf dem Campingplatz ist der Verzehr von eigenen Getränken und Essen erlaubt.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
Stage diving etc.
Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Das Betreten der Bagger ist grundsätzlich verboten. Absperrungen sind als Absperrungen gedacht und nicht als Aufforderung zum Drüberklettern!
Tiere
Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
Ton- und Bildaufnahmen durch Veranstalter
Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.









